Mitgliedschaft
Hier finden Sie unseren Aufnahmeantrag. Bitte lesen Sie auch das Informationsschreiben bezüglich Aufsicht und Versicherung beim Schwimmtraining.
Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag schicken Sie bitte an unsere Geschäftsstelle oder übergeben ihn persönlich einem unserer Übungsleiter im Bad. Bei Adressänderungen, neuer Bankverbindung oder Fragen zur Mitgliedschaft nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Vereinsbeiträge pro Jahr
Beitragssätze gültig ab 1. Januar 2019
Jugendliche unter 18 Jahren | 115 € |
Erwachsene | 160 € |
Familien | 245 € |
Ehepaare | 215 € |
Studenten / Schüler über 18 Jahre* | 115 € |
Schwimmkurs Anfänger** | 45 € |
zzgl.einmalige Aufnahmegebühr pro Person*** | 20 € |
*) Nachweis ist beizulegen
**) Voraussetzung für die Teilnahme an einem Schwimmkurs ist die Mitgliedschaft des Kursteilnehmers im Verein.
***) Die Aufnahmegebühr beinhaltet 10 € für den Mitgliedsausweis.
Der Mitgliedsbeitrag wird durch Abbuchungsermächtigung im Lastschrift-Einzugsverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln. Der Jahresbeitrag wird jeweils Anfang April abgebucht und ist im Voraus bis Jahresende zu entrichten. Bei Neueintritt im Laufe des Jahres werden pro Monat 1/12 des Jahresbeitrags abgebucht (ca. 6 bis 8 Wochen nach Eintritt).
Jedes Vereinsmitglied erhält einen Mitgliedsausweis. Durch Vorzeigen wird der Zugang zum Trainingsbetrieb gewährleistet. Bei Neuausstellung und Verlust wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € erhoben.
Die Benutzung der Schwimmbäder ohne gültige Mitgliedschaft ist nicht zulässig und geschieht auf eingene Gefahrt! Es besteht kein Versicherungsschutz bei Unfällen!
Kündigung
Der Austritt aus dem SV Augsburg ist nur zum Jahresende möglich. Die Austrittserklärung muss bis zum 1. Dezember des Austrittsjahres schriftlich bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Die Rechte des Mitglieds erlöschen mit dem Austritt. Die Zahlungspflicht bleibt als Bringschuld bestehen.
Der Mitgliedsausweis muss bis spätestens 31. Dezember des Austrittsjahres bei der Geschäftsstelle abgegeben werden. Nach Abgabe des Ausweises werden die 10 € für den Mitgliedsausweis zurück erstattet.